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Altholz
Biomasse pur

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Seit dem 01.03.2003 gilt eine neue Altholzverordnung, wonach Holz in vier Annahmegruppen, von A I bis A IV, getrennt werden muss.
Unterscheidungsmerkmale sind Lackierung, Lasur, Anstrich, Imprägnierung, Beschichtung und andere Behandlungen des Holzes. Unbehandeltes Altholz ist vornehmlich naturbelassenes Holz, welches einer vollständigen Wiederverwertung durch die Holzindustrie zugeführt wird, behandeltes und belastetes Holz wird zerkleinert und der energetischen Verwertung zugeführt.

A I - naturbelassenem Altholz
 A I - Produkte

- Paletten aus Vollholz z.B. Europalette, Industripaletten
- Transportbehälter z.B. Obstkisten, Vollholzverschläge
- Möbel aus Vollholz z.B. unbehandelte Massivholzmöbel
- Bretter, Verschnitt, Späne von unbehandelten Hölzern
- Stammholz & Stammholverschnitt

Hinweise zur Nachweispflicht
Naturbelassene Althölzer sind nicht überwachungspflichtig



A II, Verpackungsholz und Holzwerkstoffe ohne schädliche Verunreinigungen
A II - Produkte

- Paletten und Transportkisten aus Holzwerkstoffen
- Möbelstücke – nur Holzfurniere
- Bauholz
- Dielen & Panelen
- Spanplatten
- Schalhölzer

Hinweise zur Nachweispflicht
Kategorie A II - Althölzer sind nicht überwachungspflichtig


TIPP von Seeeger: Befinden sich an Ihrem Altholz Fremdanteile anderer Abfälle, so wird dieses Holz nicht mehr der Abfallgruppe der unbehandelten Althölzer zugeordnet, sondern fällt in die Kategorie der behandelten Althölzer.

A III - Verpackungsholz mit Verbundmaterialien, Möbel mit Beschichtungen
A III - Produkte

- Paletten und Transportkisten mit Verbundmaterialien
- Dielen & Panelen (je nach Behandlung)
- beschichtete Spanplatten

Hinweise zur Nachweispflicht
Kategorie A III - Althölzer sind nicht überwachungspflichtig


A IV - schadstoffbelastetes Holz
A IV - Produkte

- Behandeltes Holz, z.B. mit Holzschutzmitteln lackiertes Holz
- schadstoffbelastetes Holz, z.B. Bahnschwellen
- chemisch behandeltes Holz z.B. Pilzschut-, Flammenschutzbehandelt
- Holz mit schwermetalhaltigen Lackierungen
- Holz aus Dachkonstruktionen
- Möbelstücke – mit Kunsstofffurnieren
- Altholz aus Sperrmüll
- Fenster (mit und ohne Glas)

Hinweise zur Nachweispflicht
Kategorie AIV -  Althölzer sind besonders überwachungsbedürftig, hier ist ein Übernahmeschein erforderlich



Sie haben Holzabfälle in Ihrer Produktion? Sie suchen einen Abnehmer für Ihr Stammholz?. Seeger ist immer der richtige Ansprechpartner: 08232/74 722