A I - Produkte |
- Paletten aus Vollholz z.B. Europalette, Industripaletten
- Transportbehälter z.B. Obstkisten, Vollholzverschläge
- Möbel aus Vollholz z.B. unbehandelte Massivholzmöbel
- Bretter, Verschnitt, Späne von unbehandelten Hölzern
- Stammholz & Stammholverschnitt
Hinweise zur Nachweispflicht
Naturbelassene Althölzer sind nicht überwachungspflichtig
A II - Produkte |
- Paletten und Transportkisten aus Holzwerkstoffen
- Möbelstücke – nur Holzfurniere
- Bauholz
- Dielen & Panelen
- Spanplatten
- Schalhölzer
Hinweise zur Nachweispflicht
Kategorie A II - Althölzer sind nicht überwachungspflichtig
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A III - Produkte |
- Paletten und Transportkisten mit Verbundmaterialien
- Dielen & Panelen (je nach Behandlung)
- beschichtete Spanplatten
Hinweise zur Nachweispflicht
Kategorie A III - Althölzer sind nicht überwachungspflichtig
A IV - Produkte |
- Behandeltes Holz, z.B. mit Holzschutzmitteln lackiertes Holz
- schadstoffbelastetes Holz, z.B. Bahnschwellen
- chemisch behandeltes Holz z.B. Pilzschut-, Flammenschutzbehandelt
- Holz mit schwermetalhaltigen Lackierungen
- Holz aus Dachkonstruktionen
- Möbelstücke – mit Kunsstofffurnieren
- Altholz aus Sperrmüll
- Fenster (mit und ohne Glas)
Hinweise zur Nachweispflicht
Kategorie AIV - Althölzer sind besonders überwachungsbedürftig, hier ist ein Übernahmeschein erforderlich
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