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Nachweisführung - Alles unter Kontrolle Welche Papiere erhalten Sie Das seit 7. Oktober 1996 geltende Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG) regelt die näheren Einzelheiten zu Form, Verfahren und Inhalt der Überwachung und Entsorgung von Abfällen. Demnach muss der Abfallerzeuger bei der Entsorgung seiner Abfälle die Entsorgungswege vom Zeitpunkt der Entstehung bis zur Entsorgung nachvollziehbar dokumentieren können. Doch wie gestalten sich die Entsorgungsformalitäten in der Praxis? Wie kennzeichnet und stuft man Abfälle richtig ein? Wie kommt man Dokumentationspflichten nach? Bei diesen und weiteren Fragen steht Ihnen unser zertifizierter Entsorgungsbetrieb zur Seite Unsere Nachweisführung beinhaltet folgende Leistungen:
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2005-2021 Johann Seeger Entsorgungsfachbetrieb |