Bauschutt & Baumischabfälle
Bauschutt - die Strassen von morgenWir unterscheiden bei Bauabfällen zwischen Bauschutt und Baumischabfällen
Reiner Bauschutt besteht aus rein mineralischen Materialien und ist durch Zerkleinerung, Sortierung und Siebung verwertbar.Nach dem Entfernen von eventuellen Störstoffen wird Bauschutt zur Rekultivierung von z.B. Deponien oder als Füllstoff im Bergbau und als RCL-Material, z.B. im Straßen- und Wegebau, eingesetzt.
Bauschutt
Reine mineralische Stoffe z.B. |
Mauerwerk
Ziegelsteine
reiner Betonabbruch
Fliesen und Kacheln
Dachziegel
Mörtel- oder Putzreste
Waschbecken und Toilettenschüsseln
Hinweise zur Nachweispflicht
Bauschutt ist nicht überwachungspflichtig
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TIPP von Seeeger: Befinden sich an Ihrem Altholz Fremdanteile anderer Abfälle, so wird dieses Holz nicht mehr der Abfallgruppe der unbehandelten Althölzer zugeordnet, sondern fällt in die Kategorie der behandelten Althölzer. |
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Baumischabfälle - von jedem etwas
Hierunter versteht man alle auf Baustellen anfallende Abfälle, die - wie sie kommen - in Containern zum Abtransport gesammelt werden. Diese Abfälle müssen einem Entsorgungsfachbetrieb oder einer Wiederverwertungsanlage zur Sortierung zugeführt werden.
Wir sortieren Baumischabfälle und führen sie wieder den jeweiligen Stoffströmen zu.
Baumischabfälle
die Hauptbestandteile sind: |
Holz |
Folien |
Tapetenreste |
Kabel |
Rohre |
Sperrmüll |
Heizkörper |
Metalle, wie z.B. Träger |
Türen |
Kunststoffe |
Papier |
Teppichböden |
Hinweise zur Nachweispflicht
Baumischabfälle sind nicht überwachungspflichtig
weitere Abfälle auf Baustellen
diese Abfallstoffe dürfen nicht in den Baumischabfall |
schadstoffverunreinigte oder –belastete Abfälle, wie z.B. asbesthaltige Eternitplatten, Holz aus Dachkonstruktionen, oder Farb- und Lackeimer, sind kein Baumischabfall. Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden.
Hinweise zur Nachweispflicht
schadstoffverunreinigte oder -belastete Stoffe sind besonders überwachungsbedürftig, hier ist ein Übernahmeschein erforderlich